Alle Nachrichten-Artikel vom 22. Juli 2012
mein recht

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Wer während des Vorstellungsgespräches falsche Angaben macht, wird das Unternehmen schneller wieder verlassen, als er glaubt. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall den Vertrag anfechten, und schon ist der Vertragsabschluss nicht mehr gültig.