Stadt zieht den Kürzeren und legt Berufung ein
Stadt zieht den Kürzeren und legt Berufung ein
Das Arbeitsgericht Trier wirft der Stadt Traben-Trarbach vor, ihren Tourismuschef nach einer "tendenziösen Anhörung" zu Unrecht gekündigt zu haben. Die Vorwürfe seien zum Teil nicht begründet, nicht erwiesen, nicht konkretisiert - und zum Teil auch