Was ist neu beim Reisekostenrecht?
Verpflegungspauschalen, doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen sowie "erste Tätigkeitsstätte". Dies sind Begriffe, bei denen insbesondere Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten, Dienstreisen sowie Auswärtstätigkeiten aufhorchen sollten.