Sträucher und Hecken ab 1. März nicht mehr roden
Bonn (dpa) Sträucher und Hecken genießen nun eine Schonfrist: Dem Tierschutz zuliebe dürfen Hobbygärtner in der Zeit von 1. März bis 30. September radikale Rodungsarbeiten nicht vornehmen. Betroffen davon ist das Roden, Schneiden und Zerstören von