Wer zahlt bei stark überhöhtem Wasserverbrauch?
Berlin (dpa) Mieter müssen einen stark überhöhten Wasserverbrauch im Abrechnungsjahr nicht zahlen. Der Vermieter darf die hieraus resultierenden hohen Wasserkosten nicht einfach als Betriebskosten nach der Wohnfläche auf alle Mieter des Hauses