Kündigungsschutz: Klausel beim Kauf
MietrechtstippKündigungsschutz: Klausel beim Kauf
Mieter können sich auf Kündigungsschutzregelungen berufen, die zwischen einem kommunalen Verkäufer und dem Käufer der vermieteten Immobilie im Kaufvertrag vereinbart wurden. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 109/18) entschiedenen Fall hatte die Kommune als Verkäufer mit dem Käufer der Immobilie 2012 im Kaufvertrag vereinbart, dass der dort wohnende Mieter ein lebenslanges Wohnrecht haben soll, dass Kündigungen, etwa wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung, ausgeschlossen sein sollen.