Prozess Arzt muss sich wegen Tod einer 19-Jährigen verantworten - Vater der Schülerin: „Ich will eine Antwort“

Trier · Ein 51-jähriger Arzt muss sich vor dem Trierer Landgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er soll schuld sein am Tod einer 19-Jährigen.

 Bei ärztlichen Eingriffen kann es zu Fehlern kommen. In einem Prozess in Trier soll geklärt werden, ob Behandlungsfehler zum Tod einer 19-Jährigen geführt haben.

Bei ärztlichen Eingriffen kann es zu Fehlern kommen. In einem Prozess in Trier soll geklärt werden, ob Behandlungsfehler zum Tod einer 19-Jährigen geführt haben.

Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

„Gerechtigkeit.“ Das ist, was er sich von dem Prozess erwarte, sagt der Vater der 19-Jährigen, die vor acht Jahren nach einer Notfallbehandlung im Hermeskeiler Krankenhaus gestorben ist. Schuld an dem Tod der jungen Frau, die kurz vor dem Abitur stand, soll ein heute 51-jähriger Mediziner sein, der an dem besagten Abend kurz vor Weihnachten 2012 als Honorararzt zum ersten Mal Dienst in der Notaufnahme der Klinik hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehrere Fehler bei der Behandlung der 19-Jährigen gemacht zu haben. Inwieweit alle diese angeblichen Fehler oder einer allein dazu geführt habe, dass die Schülerin am Morgen des 16. Dezember 2012 starb, dass soll in dem am Mittwoch begonnenen Prozess vor dem Trierer Landgericht geklärt werden. Fünf Gutachter, zwei Rechtsmediziner und drei Fachärzte der Uniklinik Homburg, sollen dazu beitragen eine Antwort darauf zu finden.