Gesellschaft Bekommt Rheinland-Pfalz in der Politik eine Frauenquote?

Trier · Wenn immer noch zu wenige Frauen in den Parlamenten sitzen, ist das nicht nur die Schuld ihrer männlichen Kollegen. Die Begeisterung für das Modell anderer Bundesländer hält sich in Grenzen.

 In vielen Landes- und Kommunalparlamenten sind Frauen unterrepräsentiert.

In vielen Landes- und Kommunalparlamenten sind Frauen unterrepräsentiert.

Foto: dpa/Oliver Berg

Beim Thema Frauen brodelt es in der Union: Mehr als zwei Stunden debattierte der CSU-Parteitag am vorletzten Wochenende über die auch von Ministerpräsident Markus Söder favorisierte verpflichtende Frauenquote bei den Kreisvorständen. Doch heraus kam am Ende nur eine „Frauenquote light“, die auf Kreisebene nur noch den Wunsch eines Frauenanteils von 40 Prozent formuliert, aber eben keinen Zwang. „Man kann nicht die Grünen als Bevormundungspartei geißeln und dann eine Frauenquote einführen“, schimpfte etwa der Passauer Kreisvorsitzende Holm Putzke.

Nur ein paar Tage später reicht die Frauen Union einen Antrag für den CDU-Bundesparteitag ein, mit dem sie bessere Bedingungen für weibliche Mitglieder erreichen will. Die Partei habe bei der Frage der besseren Beteiligung von Frauen in Ämtern und Mandaten ein Umsetzungs- und Durchsetzungsproblem, hieß es schon Mitte September beim Bundesdelegiertentag der Frauen Union in Leipzig.

Sowohl der Antrag zum CDU-Bundesparteitag wie auch die Diskussion in der CSU zeigen, dass das Thema Frauenbeteiligung in der Union hochaktuell ist. „Es gibt noch enormen Aufholbedarf“, weiß auch der rheinland-pfälzische CDU-Generalsekretär Gerd Schreiner. Nur bei der Diskussion über konkrete Maßnahmen, wie an der von allen Seiten bescheinigten unbefriedigenden Situation etwas geändert werden kann, gehen die Meinungen teils weit auseinander. Nicht nur in der Union.

Weil alles Diskutieren in der Vergangenheit nur wenig genutzt hat, haben Anfang des Jahres in Brandenburg SPD, Linke und Grüne ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll Mitte 2020 und somit erst nach der nächsten Landtagswahl in Kraft treten.

Kein Einzelfall. Auch der Thüringer Landtag hat Anfang Juli mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen ein Paritätsgesetz verabschiedet, das die Parteien verpflichtet, ihre Listen künftig abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Auch dieses Gesetz soll erst Anfang 2020 in Kraft treten und gilt damit erstmals für die nächste Landtagswahl.

Thüringen und Brandenburg haben damit Fakten geschaffen. Doch auch in den meisten anderen Bundesländern und auch auf kommunaler und Bundesebene wird diskutiert, wie der Frauenanteil in den Parlamenten erhöht werden kann. „Frauenpolitisch wären verbindliche Vorgaben wünschenswert“, schreibt die Mainzer Staatssekretärin Christiane Rohleder in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage zu Frauen in der Kommunalpolitik. Allerdings gebe es da verfassungsrechtliche Bedenken, so die Staatssekretärin aus dem Frauenministerium unter Verweis auf eine fünf Jahre zurückliegende Debatte.

Damals beriet eine Enquete-Kommission des Mainzer Landtags unter anderem auch über die Frage, ob eine verpflichtende Frauenquote nach dem Vorbild des französischen Parité-Gesetzes eingeführt werden solle. Ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten kam allerdings zu dem Ergebnis, dass eine solche Regelung in die Grundsätze der allgemeinen, freien und gleichen Wahl eingreife und daher verfassungsrechtlich bedenklich sei. Laut Staatssekretärin Rohleder der Grund, warum Rheinland-Pfalz bei der anschließenden Änderung des Kommunalwahlgesetzes darauf verzichtet habe, eine verpflichtende Frauenquote bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen vorzuschreiben.

Mit einer anderen Paritätsbestimmung machte die damalige rot-grüne Landesregierung im Vorfeld der Kommunalwahlen 2014 eine Bauchlandung. Der Verfassungsgerichtshof untersagte der Regierung seinerzeit, Stimmzettel mit dem Aufdruck „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ sowie Angaben über den Frauenanteil im jeweiligen Kommunalparlament zu versehen. Es sprächen „erhebliche Gründe“ dafür, so die Richter, dass  die Vorschriften verfassungswidrig seien. Der Frauenanteil in den rheinland-pfälzischen Kommunalparlamenten lag damals bei schlappen 16,8 Prozent. Bei der darauffolgenden Wahl stieg er auf immerhin 18,7 Prozent. Dass angesichts dieser Quote noch Luft nach oben ist, dürfte kaum jemand bestreiten.

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