Jauch beugt sich Bettina Wulff - Google weist Vorwürfe zurück

Berlin/Hannover (dpa) · Der Fernsehmoderator Günther Jauch hat einen Anspruch der ehemaligen Präsidentengattin Bettina Wulff auf Unterlassung anerkannt, um einen Rechtsstreit zu beenden.

 Bettina Wulff wehrt sich gegen die kursierenden Gerüchte. Foto: Wolfgang Kumm

Bettina Wulff wehrt sich gegen die kursierenden Gerüchte. Foto: Wolfgang Kumm

Zugleich verteidigte er sich gegen Vorwürfe, Ende 2011 in seiner Talksendung Gerüchte über das angebliche Vorleben der damaligen „First Lady“ verbreitet zu haben. Der Internet-Konzern Google wies Vorwürfe von Bettina Wulff im Zusammenhang mit seiner sogenannten Autovervollständigungs-Funktion bei Suchanfragen zurück.

„Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der "Berliner Zeitung" zitiert“, sagte Jauch am Samstag in einer über seinen Anwalt herausgegebenen Erklärung in Berlin. „Wer daraus eine Herabsetzung von Frau Wulff konstruiert, liegt daneben“, betonte Jauch mit Blick auf die Sendung am 18. Dezember 2011. Er habe aber kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit der Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Anwalt Christian Schertz erläuterte, er habe Wulffs Anwalt Gernot Lehr mitgeteilt, dass ein Anspruch auf Unterlassung anerkannt werde - „ohne ein Fehlverhalten damit einzuräumen“.

Bettina Wulff hatte laut „Süddeutsche Zeitung“ zuvor eine Klage beim Hamburger Landgericht gegen Jauch und den Internet-Konzern eingereicht. Im Fall Google wolle sie verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ auftauchen. Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider.“ Google führte in Deutschland bereits fünf ähnliche Verfahren - und habe alle gewonnen.

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