Urteil fällt in München Schicksalstag für Starkoch Schuhbeck: „Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes“

München · Für Alfons Schuhbeck wird es ernst: An diesem Donnerstag fällt voraussichtlich das Urteil in seinem Prozess um Steuerhinterziehung. Dabei geht es wohl nicht mehr darum, ob er verurteilt wird – sondern darum, ob er ins Gefängnis muss.

 Alfons Schuhbeck (rechts) mit seinen Anwälten Sascha König (links) und Markus Gotzens im Landgericht München I. Dem Starkoch droht wegen Steuerhinterziehung eine Gefängnisstrafe.

Alfons Schuhbeck (rechts) mit seinen Anwälten Sascha König (links) und Markus Gotzens im Landgericht München I. Dem Starkoch droht wegen Steuerhinterziehung eine Gefängnisstrafe.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Es ist ein Schicksalstag für einen der bekanntesten Gastronomen Deutschlands: Am heutigen Donnerstag entscheidet sich, ob Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss. Das Landgericht München I will in dem Prozess voraussichtlich das Urteil sprechen – rund zwei Monate früher als ursprünglich terminiert. Nachdem Schuhbeck ein weitgehendes Geständnis abgelegt hat, hielt das Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme nicht mehr für nötig.

Alfons Schubeck wollte nicht wahrhaben, dass er unternehmerisch gescheitert ist

„Ich habe einiges falsch gemacht“, hatte der 73-Jährige gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. „Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.“ Das sei ihm besonders klar geworden, als er „diesen Saal erstmals betrat“.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ hinterzogen haben soll.

Zum Prozessauftakt eine Woche vor seinem Geständnis hatten Schuhbecks Verteidiger noch gesagt, sie sähen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten „Zweifel und Ungereimtheiten“. „Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.“

Ein paar Tage danach die Wende: In seinem Restaurant „Orlando“ habe er „die Möglichkeit zur Umsatzreduktion immer wieder benutzt“ und dadurch Gelder aus der Kasse entnommen, gab Schuhbeck zu. Die Angaben seines mitangeklagten ehemaligen IT-Fachmanns, der seinen Chef zu Prozessbeginn schwer belastet hatte, seien „im Großen und Ganzen richtig“. „Schnell, schnell, zack, zack und weg“, beschrieb Schuhbeck das Löschen von Umsätzen am Computer.

„Schnell, schnell, zack, zack“ – so lief sein Geständnis dann allerdings nicht ab. An vieles könne er sich nicht erinnern, sagte Schuhbeck. Wie genau die Manipulation in den „Südtiroler Stuben“ ausgesehen habe, das wisse er nicht mehr. Erst nach zwei Tagen – und entsprechenden Hinweisen des Gerichts – räumte Schuhbeck auch für dieses Restaurant Computermanipulationen ein.

Fehlende Rechnungsnummern im Kassensystem seien „auch auf Computermanipulationen zurückzuführen, für welche letztendlich ich verantwortlich bin“, sagte der Gastronom, der inzwischen Insolvenz für seine Restaurants und Unternehmen hat anmelden müssen. „Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist.“

„Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst.“

Er bat zu entschuldigen, dass er dies nicht sofort „in der gewünschten Deutlichkeit“ gesagt habe. „Es war keine Absicht, sondern meiner großen Belastung und meinen Ängsten geschuldet“, sagte Schuhbeck. „Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst.“

Nach den beiden Geständnissen stellt sich nun wohl nicht mehr die Frage, ob Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte.

Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun.“ Und er fügte hinzu: „Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes.“

(dpa)
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