Trotz Corona zurück ins Büro? Diese Rechte haben Beschäftigte nun
Am 20. März 2022 sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. Arbeitgeber schätzen die Gefährdung durch das Virus seither wieder selbst ein. Sie legen ein betriebliches Hygienekonzept zum Infektionsschutz fest. Es gelten weiterhin gewisse Mindestanforderungen für Betriebe, die die Bundesregierung bis 25. Mai als Übergangsphase verordnet hat. Dazu gehören: 1,5 Meter Abstand, etwa durch Einzelbüros oder ausreichend Platz zwischen den Schreibtischen. Falls das nicht möglich ist, kann die Führungskraft die Beschäftigten etwa im Wechsel vor Ort arbeiten lassen. Hinzu kommen Maskenpflicht dort, wo der Schutz nicht möglich ist, und wöchentliche Testangebote. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben kein Recht mehr auf Homeoffice. Covid-19 gilt nun als ein Gesundheitsrisiko unter vielen. Ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten dürfen, ist aber grundsätzlich im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt.