Zwei Stunden lang gefesselt und gepeitscht

Neubrandenburg · Der Prozess um den Tod einer Kuppelshow-Teilnehmerin aus dem Hunsrück geht weiter.

Im Prozess gegen einen Mann, der seine aus dem Hunsrück stammende Lebensgefährtin zu Tode gefoltert haben soll, hat ein zweiter Polizist ein Geständnis des Angeklagten bestätigt. Der 51-Jährige aus Alt Rehse in Mecklenburg-Vorpommern habe im August 2016 erklärt, dass er die Frau gefesselt und etwa zwei Stunden lang gepeitscht habe, sagte der 50-jährige Zeuge am Montag am Landgericht Neubrandenburg. Die nackt ans Bett gefesselte Frau habe weder Essen noch Trinken bekommen und war nach der Folter vermutlich schon im Juni 2016 gestorben.

Der Angeklagte habe das getan, weil er annahm, dass "der Bundesnachrichtendienst und die Dorfbewohner" die 32-Jährige auf ihn angesetzt hatten. Sie sollte Brillen und Schlüssel gestohlen haben. "Das kam uns auch sonderbar vor", sagte der Polizist. Zu Prozessbeginn am Montag beantragte der Angeklagte, dass sein Pflichtverteidiger abberufen werden sollte. Er begründete dies mit "der Hetze, die gerade über die Medien läuft." Einige Fernseh-Berichte zeigten chaotische Zustände in seinem Haus, Verteidiger Henning Köhler hatte diese angeregt. Obwohl auch der Verteidiger das Vertrauensverhältnis zum Mandanten als "erschüttert" sah, lehnte das Gericht den Antrag ab.

Dem 51-Jährigen werden Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Vor Gericht schwieg der Angeklagte bisher. Zwei Tage nachdem im August 2016 die stark verweste Leiche im Haus des Angeklagten gefunden worden war, hatte er aber nach Angaben der Beamten ein Geständnis bei der Polizei abgelegt. Das haben nun zwei Beamte unabhängig voneinander vor Gericht erklärt.

Es sei niemand sonst im Haus gewesen, und Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt, sagte der Zeuge am Montag. Im Prozess wird der Angeklagte psychiatrisch begutachtet, verweigert aber ein Gespräch mit der Expertin. Da das Opfer noch um Trinken gebeten hatte, was ihms aber versagt blieb, beantragte Nebenkläger Damian Hötger eine Verurteilung wegen Totschlags. Der Anwalt vertritt den pflegebedürftigen Vater des Opfers, das vom Hunsrück nach Alt Rehse bei Neubrandenburg gezogen war. Nach Hötgers Angaben war die Geschädigte vor ihrem Tod zweimal wegen gewalttätiger Übergriffe des Angeklagten in ein Frauenhaus geflüchtet, aber später wieder zu ihm gegangen.
Der Angeklagte ist Computerfachmann und stammt aus der Nähe von Stuttgart. Er hatte die 32-Jährige über das Internet kennengelernt. Sie war vorher durch eine Kuppelshow im Fernsehen und im Internet bekannt geworden. Die Frau wurde bei Amtsgeschäften gerichtlich betreut. Der Prozess soll am 1. März fortgesetzt werden.

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