Pandemie Corona-Verstöße: Abstand größeres Thema als Masken

Mainz · Immer wieder landen Verstöße gegen Auflagen in der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz vor Gericht. Von Maskenverweigerern aber berichten die wenigsten Amtsgerichte. Meist geht es um ein anderes Problem.

 An die Maskenpflicht halten sich wie dieser Mann auf der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt auch die meisten Rheinland-Pfälzer.

An die Maskenpflicht halten sich wie dieser Mann auf der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt auch die meisten Rheinland-Pfälzer.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Ob Abstand halten oder Maske tragen: Verstöße gegen Auflagen in der Corona-Pandemie beschäftigen die rheinland-pfälzischen Amtsgerichte. Die Gerichte sprechen insgesamt von einer steigenden Zahl an Verfahren. Allerdings geht es weniger um Verfahren gegen Maskenverweigerer, sondern viel häufiger beispielsweise um Verstöße gegen das Abstandsgebot.

Nicht jeder Verstoß wird freilich vor einem Gericht verhandelt. Erst, so erklärte es ein Sprecher des Amtsgerichts in Mainz, wenn sich die Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid wenden und Einspruch einlegen, seien Richter zuständig. Dabei handelt es sich nicht um Straf-, sondern um Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie ein Sprecher des Amtsgerichts in Kaiserslautern sagte.

Die Bußgelder für einzelne Verstöße variieren stark, maximal 25 000 Euro sind möglich. Die werden bei besonders schwerwiegenden Verstößen und im Wiederholungsfall fällig, etwa wenn Bars, Clubs oder Restaurants trotz mehrfacher Aufforderung nicht schließen und viele Menschen auf engem Raum bewirten. Die Amtsgerichte sprachen aber in den meisten Fällen von einem Bußgeld von 200 bis 250 Euro.

Insgesamt 34 Verfahren landeten einer Sprecherin zufolge bislang vor dem Amtsgericht in Landau. Um welche Verstöße es sich dabei handele, werde nicht einzeln erfasst. Allerdings, sagte die Sprecherin, steige die Zahl der Verfahren insgesamt seit Mitte des Jahres an. Auch die Amtsrichter in Kaiserslautern haben einem Gerichtssprecher zufolge immer mehr mit Verstößen gegen Corona-Auflagen zu tun.

Das Amtsgericht in Frankenthal berichtete von drei aktuellen Verfahren. Auch hier beträfen die Verstöße die Abstandsregelungen und nicht die Maskenpflicht. Gleiches berichteten die Amtsgerichte in Ludwigshafen und Trier.

In einem aktuellen Trierer Fall sollen mehrere Menschen ein Bußgeld von jeweils 1000 Euro bezahlen, weil sie Ende März auf dem Bahnhofsvorplatz ohne Abstand beieinandergestanden haben sollen. Zu diesem Zeitpunkt war ein Treffen mehrerer Menschen, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammen, nicht erlaubt.

Das Amtsgericht Mainz weist die Verstöße gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung extra aus – vier Verfahren werden einem Sprecher zufolge derzeit bearbeitet. Neu sind die aber nicht: Die Verfahren seien bereits vor einiger Zeit eingegangen.

(dpa)
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