Luxemburg Steuern: 34 Tage Homeoffice für Franzosen

Luxemburg · Ein Arbeitsbesuch der luxemburgischen Finanzministerin Yuriko Backes bei ihrem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire (Minister für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität) hat bereits konkrete Folgen für die 117 000 französischen Grenzgänger: 

Die Minister einigten sich nämlich „im Hinblick auf die baldige Unterzeichnung eines Zusatzabkommens zum Steuerabkommen auf die Modalitäten für die Erhöhung der Toleranzschwelle in Steuerfragen von 29 auf 34 Tage“. Entsprechend hat es die Luxemburger Regierung am Freitag mitgeteilt.

Demnach können also Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Luxemburg arbeiten, künftig 34 Tage außerhalb Luxemburgs arbeiten, ohne in Frankreich steuerpflichtig zu werden. Es werde erwartet, dass dies ab dem 1. Januar 2023 gelten wird. 

„Ich danke meinem französischen Amtskollegen für dieses Abkommen, das von vielen Arbeitnehmern und Unternehmen sehnlichst erwartet wurde“, zitiert die Mitteilung der Regierung die Finanzministerin.

Belgische Grenzgänger genießen prinzipiell dieselbe Regelung: Sie können problemlos 34 Tage „remote“ arbeiten. Das wurde im Mai 2022 beschlossen – und zwar rückwirkend für 2022.

Deutschland hinkt in der Entwicklung hinterher: Laut Abkommen zwischen Deutschland und Luxemburg dürfen die Grenzgänger nicht länger als 19 Tage in Deutschland arbeiten, sonst fallen sie unter die deutsche Steuerpflicht. 

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