Kolumne Verbraucherschutz ohne Grenzen Unterschiede in Europa: Nicht jede Zahlung darf in bar erfolgen

Selbst innerhalb der EU sind die Regeln nicht einheitlich. In einigen Ländern kann man alles in Bar bezahlen, während es in anderen Ländern Regeln gibt, die einen deutschen Besucher überraschen können.

 Mit Bargeld zahlen, das ist nicht in jedem Land in Europa in jeder Höhe göleich.

Mit Bargeld zahlen, das ist nicht in jedem Land in Europa in jeder Höhe göleich.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Barzahlungen sind ab einem bestimmten Betrag in manchen EU-Ländern nicht erlaubt. Folgender Fall, der dem Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg unterbreitet wurde, zeigt dies deutlich: Ein Verbraucher kauft während seines Urlaubes auf Sardinien ein Gemälde zum Preis von 7.000 Euro. Vor Ort zahlt er hierauf sogleich eine Anzahlung von 2.500 Euro in bar. Zurück aus dem Urlaub wundert er sich nicht schlecht über ein Schreiben der italienischen Steuerbehörden, er habe eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zu zahlen. Nach italienischem Recht ist es nämlich gerade nicht erlaubt, mehr als 1.000 Euro in bar zu zahlen.

Tatsächlich ist es so, dass es in vielen EU-Ländern Bargeld-Obergrenzen gibt. Dies bedeutet, dass Zahlungen in Bar nur bis zu einem bestimmten Betrag erlaubt sind. Diese Beschränkungen sollen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung erschweren.

Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben sich indessen – sowie das Vereinigte Königreich und Norwegen – dafür entschieden, keine Obergrenze für Barzahlungen festzulegen: Luxemburg, Österreich, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Deutschland, die Niederlande, Slowenien und Schweden. Im Gegensatz dazu haben sich andere Länder dafür entschieden, diese Möglichkeit einzuschränken, sowohl hinsichtlich der Höhe der Barzahlung (von 500 Euro bis 15.000 Euro) als auch hinsichtlich der Art und Weise, in der Barzahlungen erfolgen (Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Malta, Polen, Portugal, Rumänien und Slowakei).

Es besteht aktuell keine EU-weit einheitliche Obergrenze, allerdings ist diese geplant und könnte in Zukunft eingeführt werden.

Bei Fragen steht das Europäische Verbraucherzentrum in Luxemburg (CEC) Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

https://cecluxembourg.lu; Telefon 00352-268464-1; E-Mail: info@cecluxembourg.lu

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