Gesetzgebung Klimapaket der Bundesregierung - Wann kommen billigere Bahntickets, höhere Flugpreise und weniger Treibhausgase?

Berlin · Bahnfahrer werden womöglich noch etwas länger auf eine Verbilligung ihres Zugtickets warten müssen. Die Maßnahme gehört zum Klimapakt der Bundesregierung, welches die Länderkammer an diesem Freitag teilweise blockieren will. Dabei geht es um grundsätzliche Bedenken – und ums Geld.

Klimapaket - Billigere Bahntickets, höhere Flugpreise und weniger Treibhausgase?
Foto: dpa/Federico Gambarini

Die Hürden im Bundestag hatte das Klimapaket bereits in der vergangenen Woche genommen. Doch im Bundesrat wird es nun wie erwartet eng. Vor allem aus den zehn Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung gibt es Änderungswünsche. Die Kostenverteilung ist ebenfalls strittig. Das Klimapaket selbst besteht aus vier Einzel-Gesetzen. Davon sind drei Vorlagen nicht zustimmungspflichtig. Das heißt, der Bundesrat könnte sie allenfalls verzögern, aber nicht verhindern. Vor diesem Hintergrund galt es gestern als sehr wahrscheinlich, dass diese drei Gesetze den Bundesrat gleich im ersten Anlauf passieren:

KLIMASCHUTZGESETZ: Als nationales Klimaschutzziel wird eine Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 festgeschrieben. Für die Bereiche Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfall und Entsorgung werden konkrete Einsparvorgaben gemacht.

ZERTIFIKATEHANDEL: Kern dieses Gesetzes ist die Einführung eines C02-Preises für den Verkehr und das Heizen. Er soll mit zehn Euro pro Tonne C02 starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro steigen.

LUFTVERKEHR: Um Flüge zu verteuern, wird die Luftverkehrsteuer angehoben. Ab April 2020 erhöht sich die Ticketsteuer zum Beispiel für einen Kurzstreckenflug (bis 2500 Kilometer) um fast das Doppelte auf 13,03 Euro. Diese Steuer fließt allein dem Bund zu.

Der vierten Vorlage, dem Gesetz zur steuerrechtlichen Umsetzung des Klimaschutzpakets, müssen jedoch auch die Länder ausdrücklich ihren Segen geben. Neben der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Bahntickets von 19 auf sieben Prozent sind darin Steuerermäßigungen für die energetische Sanierung an Wohngebäuden enthalten. Hinzu kommt eine befristete Erhöhung der Entfernungspauschale für Berufspendler. Bei diesem Gesetz zeichnete sich gestern die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag ab. Unklar blieb aber, ob es in dem anschließenden Verfahren um eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage gehen soll, oder ausschließlich um finanzielle Fragen. Entsprechende Festlegungen sollten erst am späten Donnerstagabend in den letzten Abstimmungsrunden von Länder-Vertretern getroffen werden. So lehnen die Grünen beispielsweise die Erhöhung der Pendlerpauschale ab. CSU-Chef Markus Söder indes wandte sich gegen inhaltliche Korrekturen. Wohl aber müsse es eine „faire Finanzverteilung“ zwischen Bund und Ländern geben, mahnte Söder.

Hintergrund ist die Tatsache, dass das Gesetz zu steuerlichen Mindereinnahmen führt. Für die Länder wird dabei mit einem Minus von bis zu einer Milliarde Euro im Jahr gerechnet. Auch dem Bund entstehen Verluste. Beispielsweise über die steuerliche Verbilligung der Bahntickets. Zugleich nimmt der Bund aber auch mehr Geld etwa durch die C02-Bepreisung ein. In Länderkreisen sieht man darin eine Schieflage. Wer bestelle, müsse auch zahlen, lautete der Tenor.

Wegen der absehbaren Nachverhandlungen gerät nun der Zeitplan für das Gesetz in Gefahr. Bahnfahren soll ab 2020 billiger werden. Am 20. Dezember kommt der Bundesrat zum letzten Mal in diesem Jahr zusammen. Dass bis dahin schon ein Kompromiss stehen könnte, hält man in Länderkreisen für „sehr ambitioniert“. 

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