Kommentar zur Belästigung von jungen Reiterinnen Der Gesetzgeber muss die Jugendlichen schützen!

Laut Gesetz ist sexuelle Belästigung mit körperlichem Kontakt verbunden – den gibt es im Internet nicht und damit auch keinen Straftatbestand. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

 Kommentarfoto_Christian_Thome

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Foto: TV/Friedemann Vetter

Nicht nur im Reitsport werden Mädchen täglich in sozialen Netzwerken zweideutig angeschrieben, sondern überall in unserer Gesellschaft. Auch wenn der Gesetzgeber es nicht so nennen will: Das ist sexuelle Belästigung. Punkt.

Noch schlimmer wird es, wenn man bedenkt, dass das Gesetz aus dem Jahr 2016 stammt. Ein Jahr, in dem Fälle wie diese schon lange aktuell waren. Es ist richtig, dass Kinder durch den Paragrafen des sogenannten Cyber Groomings geschützt sind. Aber das reicht nicht: Solche Taten verletzen auch Reiterinnen über 14. Sie haben kaum eine Handhabe. Der Gesetzgeber muss die Rechtsnorm anpassen: Die Täter dürfen nicht ungestraft davonkommen.  

c.thome@volksfreund.de

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