Corona-Regeln Lauterbach knickt ein: Keine Testpflicht für infizierte Schüler

Trier · Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Damit gelten ab Oktober zum Teil strengere Corona-Regeln. Allerdings wird die Testpflicht für infizierte Schüler gekippt.

 Infizierte Schüler müssen sich nun doch nicht testen, bevor sie wieder zur Schule gehen dürfen. Foto: dpa

Infizierte Schüler müssen sich nun doch nicht testen, bevor sie wieder zur Schule gehen dürfen. Foto: dpa

Foto: dpa/Kira Hofmann

Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Allerdings hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor der Länderkammer angekündigt, dass Corona nicht auf die Liste besonders schwerer Krankheiten aufzunehmen. Damit entfällt die unter anderem von Rheinland-Pfalz kritisierte, vorgesehene Testpflicht für infizierte Schüler. Ohne die Änderung hätten positiv auf Corona getestete Schüler (und auch Lehrer) die Schule erst nach einem negativen Test wieder betreten dürfen. Eine solche Regelung gibt es in anderen Lebensbereichen nicht. Infizierte dürfen die Isolation nach fünf Tagen ohne Test beenden, wenn sie symptomlos sind.

Keine Testpflicht mehr nach Corona-Inefektion für Schüler

Mit der von Lauterbach zugesagten Nachbesserung entfällt auch die Pflicht, dass Schüler bereits bei einem Corona-Verdacht aus der Schule bleiben müssen und erst nach einem negativen Selbsttest wieder zurückkehren dürfen. „Ich nehme das gerne heraus“, sagte Lauterbach im Bundesrat. „Es war zum Schutz der Kinder und zum Schutz vor Schulausfall gedacht.“ Er forderte die Bundesländer auf, eigene Vorschläge zu machen, wie verhindert wird, dass wegen einer Zunahme von Infektionen Unterricht ausfällt.

„Bin erleichtert und dankbar, dass es gelungen ist, mit einer gemeinsamen, massiven Intervention der Kultusminister und vieler Ministerpräsidentin diesen Irrweg zu stoppen“, twitterte Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Auch der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte reagierte auf Twitter: „Die Bundesregierung lenkt ein. Das Infektionsschutzgesetz wird angepasst werden. Keine tägliche Testpflicht bei Schnupfennase.“ Und weiter: „Wir dringen weiter darauf, auch für andere Kinder diskriminierende Regelungen zu kippen.“

Der Bundesrat stimmte mehrheitlich dem neuen Infektionsschutzgesetz zu, das am 1. Oktober in Kraft treten soll. Damit werden bundesweit FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen vorgeschrieben. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Keine Maskenpflicht in Flugzeugen, aber in Fernzügen schon

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen. In Rheinland-Pfalz wird weiterhin dafür eine medizinische Maske ausreichend sein. Die Länder können auch eine Maskenpflicht in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen anordnen. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Außen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

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