Kolumne Grenzgänger Geldstrafen von Luxemburger Finanzämtern: Nicht immer gerechtfertigt!

Im Frühjahr versendet das Bureau Z an Grenzgänger Bescheide über Geldstrafen. Es handelt sich oft um gerade Beträge wie 400 Euro oder 800 Euro. Auf der Kassenabrechnung steht dann die Erklärung „039003 ASTREINTES“. Was es damit auf sich hat.

Luxemburg: Geldstrafe vom Finanzamt nicht immer gerechtfertigt
Foto: TV/vetter friedemann

Viele Grenzgänger können mit den Bescheiden über Geldstrafen mit dem Titel „039003 ASTREINTES“ nichts anfangen. Ob die Strafe berechtigt oder unberechtigt ist, hängt von dem jeweiligen Sachverhalt ab. Wer die Steuerklasse zwei mit einem Prozentsatz beantragt hatte und in der Vergangenheit Steuererklärungen abgegeben hatte, ist auch weiterhin dazu verpflichtet. Wenn er die Frist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zum 31. Dezember eines Jahres versäumt hat, wird die Strafe fällig.