36 000 Luxemburger kommen ihrer Wahlpflicht nicht nach

Luxemburg · Den Nichtwählern drohen saftige Strafen - aber nur theoretisch. Denn der Staat treibt die Gelder nicht ein.

Luxemburg In Luxemburg herrscht eigentlich Wahlpflicht. Eigentlich. Denn die Nichtwähler werden vom Großherzogtum juristisch nicht verfolgt. 1964 musste zum letzten Mal jemand in die Tasche greifen, weil er nicht wählen war. Dabei sind Strafen von 100 bis 250 Euro vorgesehen. Wiederholungstäter müssten sogar theoretisch mit Strafen von bis zu 1000 Euro rechnen.
Die Wahlpflicht hält viele Luxemburger aber nicht davon ab, von den Urnen fernzubleiben. Bei den jüngsten Gemeindewahlen waren es insgesamt 36 434 eingeschriebene Wähler, die nicht erschienen sind. Noch mehr als beim Referendum vor zwei Jahren. Damals waren 32 139 Wahlpflichtige den Wahllokalen ferngeblieben.
In diesen Zahlen sind die Menschen mit einbegriffen, die eine gültige Entschuldigung haben oder wegen Dispens, zum Beispiel bei hohem Alter, ihrer Wahlpflicht nicht mehr nachkommen müssen. Wie viele Wähler den betreffenden Abstimmungen tatsächlich ohne gültige Entschuldigung fernblieben, lässt sich nicht herausfinden. Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft, die eigentlich eine Liste aller Nicht-Wähler aufstellen soll, vertröstete der Sprecher auf ein Dokument von 2012. Laut Pressestelle der Justiz ist dieses aber "immer noch gültig".
Der damalige Justizminister François Biltgen (CSV) schrieb, dass es keine Zahlen zur Enthaltung in den letzten Jahrzehnten gebe. Trotzdem bleibt die Wahlpflicht in Kraft. Biltgen erklärte damals, dass er den Befehl zur Einstellung der Verfolgungen nicht geben könnte. Damit würde er sich strafbar machen. Es liegt ganz bei der Staatsanwaltschaft, diese Entscheidung zu treffen.
Das Innenministerium, bei dem die Auszählung der Wahlzettel eingeht, konnte bis vor wenigen TAgen auch keine Zahlen zu den Nicht-wählern liefern. Zu Beginn dieser Woche war es aber nicht die Strafverfolgung, die LSAP-Fraktionschef Alex Bodry Sorgen machte, sondern die hohe Zahl an Nichtwählern. Auch er weiß nicht, wie viele unter ihnen eine gültige Entschuldigung hatten. In einer parlamentarischen Anfrage forderte er die Offenlegung eben dieser Zahlen. "Ich weiß nicht einmal, ob die Staatsanwaltschaft die Listen der Nichtwähler überhaupt noch erstellt", meint Bodry. Die Zahlen der Nicht-Wähler seien aber wichtig, wenn man eine "genaue Analyse" erstellen wolle. "Ich will die Fakten auf dem Tisch haben, damit eine Diskussion über diese Entwicklung geführt werden kann", fordert der Fraktionschef.
Es sei für die Politik auch wichtig zu wissen, wie sich die Enthaltung in den letzten Jahren und Jahrzehnten entwickelt habe.

Der Autor ist Redakteur beim
Luxemburger Tageblatt.

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