Festnahme aufgrund eines Vorführbefehls

Dudelange · Eine gute Tat kann unmöglich zu einer Festnahme führen, dachte sich vielleicht ein Mann in Luxemburg - bevor er das Gegenteil erfuhr.

Eine Patrouille der Polizei wollte eigentlich nur einen Wagen überprüfen, welcher auf einem Behindertenplatz abgestellt war. Und der Verkehrsteilnehmer, welcher gerade vorbei fuhr, wollte mittels Hupen auch nur darauf aufmerksam machen, dass dem Beamten die Handschuhe aus der Tasche gefallen waren.

Die Polizei bedankte sich, musste dann aber feststellen, dass es sich bei dem Fahrer um einen gesuchten Mann handelt gegen welchen ein Vorführungsbefehl besteht.

Die Beamten folgten dem Mann also und stoppten den Wagen.

Der Fahrer händigte während der Kontrolle einen ausländischen Ausweis sowie Führerschein aus. Da der angegebene Name nicht der Name war den sich die Beamten erwartet hatten, das Aussehen jedoch auf den Gesuchten passte, wurden die Dokumente genauer in Augenschein genommen.

Über das Dokument war eine Art Folie gezogen und auch die Schriftzüge waren nicht ordnungsgemäß. Aufgrund des Verdachtes, dass ihnen gefälschte Dokumente vorgelegt wurden, beschlossen die Beamten den Mann mit zur Dienststelle zu nehmen um dort eine Identitätsüberprüfung durchzuführen.

Anhand einer internen Datenbank stellte sich dann doch heraus, dass es sich bei dem Fahrer um den gesuchten Mann handelte. Hieraufhin angesprochen gestand der Mann, dass es sich um gefälschte Dokumente handeln würde und gab seine wirkliche Identität preis.

Die Staatsanwaltschaft wurde in Kenntnis gesetzt und ordnete an, den Mann am Nachmittag dem Untersuchungsrichter vorzuführen.

Quelle: Pressemitteilung der Police Grand-Ducale

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