Grenzgänger Für Pendler gibt’s andere Spielregeln

Trier/Luxemburg · Großer Andrang bei der TV-Telefonaktion: Was sollten Luxemburg-Grenzgänger zu Steuer, Rente und Kündigungsschutz wissen sollten.

Ich bin Rentner und habe Steuerklasse 1. Muss ich in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?

Stephan Wonnebauer, Steueranwalt in Trier und Luxemburg: Nein, die Pflicht gilt nur für Verheiratete, die Steuerklasse 2 beantragt hatten. Das gilt übrigens für alle Arten an Renten.

Auf der Steuerkarte 2018 stand nicht der Abzugsbetrag FD drauf, also für die Fahrtkosten. Kann ich diese trotzdem in der Steuererklärung eintragen?

Wonnebauer: Ja. Die Entfernungskilometer können weiter berücksichtigt werden.

Ab 1. Mai arbeite ich als Krankenschwester in Luxemburg und verdiene dann so viel wie mein Mann in Deutschland. Welche Steuerklasse soll ich wählen?

Wonnebauer: Belassen Sie es bei der Steuerklasse 1, sonst kommt es später zur Nachzahlung, da Ihre Luxemburger Einkünfte in diesem Jahr 90 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte  nicht überschreiten werden.

Ich bin seit 20 Jahren verheiratet, mein Mann hat zehn Jahre in Luxemburg gearbeitet und zwei Jahre in Deutschland. Jetzt ist er berufsunfähig. Ich habe die letzten zehn Jahre Vollzeit gearbeitet. Geht die Hälfte meiner Rente bei der Scheidung auf meinen Mann über?

Stefan Schubert, Fachanwalt für Familienrecht in Trier: Nein, die Rente Ihres Ehemannes in Luxemburg wird berücksichtigt und der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich nicht durchgeführt. Ein Ausgleich findet erst statt, wenn  sie beide in Rente sind. Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich muss dann bei Gericht beantragt werden.

Mein Mann arbeitet in Luxemburg und zahlt Unterhalt für unser Kind. Ich erhalte das deutsche und luxemburgische Kindergeld. Hat die anstehende Erhöhung des Kindergeldes im Juli um zehn Euro Einfluss auf den Unterhalt?

Schubert: Nein, denn die Erhöhung des deutschen Kindergeldes verringert das luxemburgische Kindergeld um den gleichen Betrag. Somit bleibt die Unterhaltshöhe gleich.

Muss ich den Kindergeldantrag persönlich bei der Familienkasse stellen, oder kann ich auch anrufen oder eine E-Mail schreiben?

Michael Richter vom Team Grenzgänger der Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland: Unter www.familienkasse.de können Sie den Kindergeldantrag einfach online ausfüllen. Außerdem finden Sie dort alle anderen Formulare zum Ausdrucken, auch für Grenzgänger. Auch müssen Sie die Unterlagen nicht persönlich bei der Familienkasse abgeben, senden Sie sie per Post zu.  Wichtig ist, dass Sie eine Telefonnummer für ­Rückfragen angeben. Ihre Fragen werden auch telefonisch unter 0800-45555-30 beantwortet.

Wir wohnen seit Anfang dieses Monats in Deutschland. Ich bin Hausfrau, mein Mann erhält Rente aus den Niederlanden, Italien und Luxemburg. Wer bezahlt uns ab März 2019 das Kindergeld für unsere 12-jährige Tochter?

Richter: Vorrangiger Anspruch besteht in dem Land, in dem Ihr Mann die längste Phase gearbeitet hat sowie die längsten Versicherungszeiten zurückgelegt hat. Sie müssen einen Versicherungsverlauf aus allen drei Ländern vorlegen und dann wird über den Antrag entschieden.

Ich arbeite seit 30 Jahren in Luxemburg. Dem Unternehmen geht es nicht gut, und ich fürchte, dass ich entlassen werde. Ist eine Kündigung nach so langer Zeit möglich?

Mylène Carbiener, Advocat á la Cour in Luxemburg: Wenn Sie keinen Kündigungsschutz haben, etwa aufgrund von Krankheit, kann das Unternehmen Ihnen aus ökonomischen Gründen kündigen. Wenn Sie eine fristgerechte Kündigung  erhalten, müssen Sie  als Arbeitnehmer maximal innerhalb eines Monats die Kündigungsgründe beantragen. Dann hat der Arbeitgeber wiederum einen Monat Zeit, Ihnen die Gründe zu nennen.  Wenn er dies zu spät oder nicht macht, dann wird die Kündigung rechtswidrig, und Sie erhalten Schadenersatz.  Wenn der Arbeitgeber Ihnen die Gründe genannt hat, haben Sie drei Monate, um eine Klage einzureichen oder die Gründe anzufechten.  Vom Zeitpunkt der Anfechtung an haben Sie wiederum ein Jahr lang Zeit, um vor Gericht zu gehen.

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