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Trier/Luxemburg · Luxemburger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen zur Volksabstimmung am 7. Juni nicht die luxemburgische Heimatgemeinde aufsuchen. Die Abstimmung kann auch per Briefwahl erfolgen. Dabei gilt aber einiges zu beachten.

 Luxemburgs Honorarkonsul Franz Peter Basten.Tv-Foto: Archiv/ Roland Morgen

Luxemburgs Honorarkonsul Franz Peter Basten.Tv-Foto: Archiv/ Roland Morgen

Foto: roland morgen (rm.) ("TV-Upload morgen"

Trier/Luxemburg. Sollen Jugendliche in Luxemburg schon mit 16 Jahren wählen dürfen? Soll der Staat weiterhin die Gehälter und Pensionen der Priester und Bistumsangestellten tragen? Über diese und weitere Fragen stimmen Luxemburger am Sonntag, 7. Juni, in einer Volksbefragung ab.
Um abstimmen zu können, muss man aber nicht zwangsweise in Luxemburg wohnen. Auch Bürger aus der Region können daran teilnehmen. Der luxemburgische Honorarkonsul in Trier, Franz Peter Basten, verrät, wie das funktioniert.
Jeder Wähler, der an der Abstimmung teilnehmen möchte, muss einen Brief an den Bürgermeister- und Schöffenrat der zuständigen luxemburgischen Gemeinde schicken und um seine Wahlbenachrichtigung bitten. Diese wird nicht automatisch nach Deutschland verschickt. Zuständig ist jeweils die Gemeinde, in der der Wahlberechtigte seinen letzten Wohnsitz in Luxemburg hatte. Gibt es keinen letzten Wohnsitz, kann man sich bei der Geburtsgemeinde melden. Gibt es auch diese nicht, findet man bei der Gemeinde Luxemburg-Stadt den richtigen Ansprechpartner.
In dem Antrag muss der Wähler einiges beachten: Nicht nur seinen Nachnamen (Geburtsnamen), seinen Vornamen, sein Geburtsdatum und den Geburtsort muss er nennen. Auch sein Beruf, der Wohnsitz sowie die Anschrift, an die die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden soll, gehören zu den notwendigen Angaben. Außerdem muss er an Eides statt versichern, dass er sein Wahlrecht nicht verwirkt hat und eine Kopie seines gültigen Reisepasses beifügen.
Der Antrag kann ab sofort, spätestens aber bis zum Freitag, 8. Mai, gestellt werden. Honorarkonsul Basten bittet darum, die Zustelldauer des Briefs zu berücksichtigen.
Sobald der Antrag vorliegt, prüft der Bürgermeister- und Schöffenrat, ob er alle notwendigen Angaben enthält und ob alle Belege beigefügt wurden. Erfüllt der Antragssteller die Voraussetzungen, erhält er spätestens zum Montag, 18. Mai, die Wahlbenachrichtigung per Einschreiben.
Der Benachrichtigung sind folgende Unterlagen beigefügt:
eine gesetzliche Anweisung für die Wähler,
ein Wahlbriefumschlag,
ein Stimmzettel,
ein Briefumschlag zum Versand des Wahlbriefumschlags.
Der Briefwähler ist nicht verpflichtet, seinen Stimmzettel per Einschreiben einzusenden. Die Versandkosten übernimmt die zuständige luxemburgische Gemeinde.
Extra

Der ehemalige Trierer Oberbürgermeister Klaus Jensen soll neuer luxemburgischer Honorarkonsul werden. Jensen wird Franz Peter Basten vermutlich im Juni ablösen. Bastens Amtszeit endete bereits vor zwei Jahren. Damals konnte allerdings kein geeigneter Nachfolger gefunden werden und Basten machte weiter. Als Honorarkonsul wird Jensen dann auch die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen des Großherzogtums vertreten. Für seine Tätigkeit bekommt Jensen selbst allerdings kein Geld. Es handelt sich um ein reines Ehrenamt. Das Großherzogtum ist derzeit mit neun Honorarkonsulaten vertreten. Außerdem gibt es eine Botschaft in Berlin. Die Hauptaufgaben des Honorarkonsuls bestehen in der Assistenz luxemburgischer Staatsbürger sowie der Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und der Region Trier. Das Honorarkonsulat hat seinen Sitz in der Industrie- und Handelskammer Trier. red

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