Coronavirus Mehr Hilfen für kleine Firmen und Sportvereine

Mainz/Trier · (hw) Die Politik justiert nach, wo die bisherigen Reglungen noch Schwächen hatten. Nun hat es kurzfristig Änderungen bei den staatlichen Hilfsprogrammen gegeben.

Coronavirus: Mehr Hilfen für kleine Firmen und Sportvereine
Foto: dpa/Bernd Thissen

Worum geht es?

Unternehmen, die bislang nicht für das Zuschussprogramm des Bundes infrage kamen, können nun doch profitieren. So müssen beispielsweise Ersparnisse und Rücklagen nicht mehr aufgebraucht werden, der Bezug von ALG II, also Hartz IV, stellt kein Ausschlusskriterium mehr dar und auch Vereine können antragsberechtigt sein.

Andererseits sind nunmehr Unternehmen nur noch dann antragsberechtigt, wenn sie vor dem 11. März nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sind. Vorher galt der 31. Dezember 2019 als Stichtag. Zusätzlich steht nun auch fest, wie Anträge für den Zukunftsfonds der Landesregierung für Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern gestellt werden können. Hier kommt es teilweise zu anderen Voraussetzungen gegenüber dem Bundesprogramm. Außerdem können die Darlehen nur noch in voller Höhe genutzt werden. Die ergänzenden Hinweise zu den staatlichen Förderprogrammen stellt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier nun auf ihrer Internetseite www.ihk-trier.de/coronavirus bereit.

Unterstützung für Vereine:

Sportvereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind grundsätzlich in das Bundesprogramm Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen einbezogen. Das hat Sportminister Roger Lewentz den Präsidien der Sportbünde in Rheinland-Pfalz nach einer entsprechenden Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium mitgeteilt. „Darüber hinaus wird das Land ein eigenes Hilfsprogramm für Sportvereine, die in ihrer Existenz bedroht sind, auflegen, welches das Bundesprogramm bei Bedarf ergänzt“, so Lewentz. Zudem soll nun ein digitales Meldesystem helfen, in Not geratene Vereine zu identifizieren. Auf den Homepages des LSB und der Sportbünde ist die Umfrage zu finden oder auch direkt unter: https://schadensmeldungcorona.questionpro.eu

Für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich besteht schon jetzt in Rheinland-Pfalz vorrangig die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge bei der Investitions- und Strukturbank auf Förderung aus dem Bundesprogramm Corona Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen zu stellen. Die Abwicklung des Landesprogramms wird nach der Erhebung des konkreten Bedarfs zwischen Land und Sportbünden abgestimmt.

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