Ab geht die Post - für Speicherkarten nur im Polsterumschlag

Berlin (dpa/tmn) · Auch wenn es vielleicht mehr Porto kostet und Mühe macht: Feste Gegenstände wie Speicherkarten, USB-Sticks oder Schlüssel gehören in einen wattierten oder anders gepolsterten Umschlag. Sonst können sie kaputt gehen oder abhanden kommen.

Der Grund dafür ist, dass Sortiermaschinen für Standardbriefe mit Erhebungen in dünnen Umschlägen nicht gut umgehen, erklärt Heinz-Jürgen Thomeczik von der Deutschen Post. „Im günstigsten Fall wirft die Maschine ihn raus, im ungünstigsten Fall geht er kaputt.“ Am besten fixiert man den Gegenstand im Umschlag auch, eine Speicherkarte zum Beispiel mit Klebeband am Anschreiben. So kann sie nicht umherwandern, was ein Aufreißen oder Zerfetzen des Umschlags begünstigt.

Noch sicherer fährt, wer Gegenstände in größeren, am besten ebenfalls gepolsterten Versandtaschen verschickt. Denn die werden von anderen Maschinen sortiert, die mit Erhebungen im Umschlag zurechtkommen, erklärt Thomeczik. „Die Maschine für Großbriefe ab DIN-A-5 kann das.“

Ist trotzdem eine Speicherkarte, ein Schlüssel oder ein anderer Gegenstand aus einem Umschlag gefallen, haben Verbraucher immer noch gute Chancen, ihr Eigentum wiederzubekommen. „Alles, was wir finden, dokumentieren wir“, sagt der Postsprecher. Bei der zentralen Briefermittlung in Marburg nehmen Mitarbeiter die Gegenstände unter die Lupe und versuchen, sie Absendern oder Empfängern zuzuordnen.

Für den Fall, dass der Umschlag zerfetzt wird, lohnt es sich deshalb, seine Adresse vorbeugend noch einmal auf einem Zettel an den Gegenstand im Umschlag zu kleben. „Auf einen USB-Stick kann man auch eine Telefonnummer schreiben“, empfiehlt Thomeczik. Auf Sticks lässt sich zum Beispiel auch ein Textdokument mit einer Adresse speichern. Bei Kamera-Speicherkarten, die verschickt werden, kann man die Adresse einfach abfotografieren, zum Beispiel von einer Visitenkarte.

Wer einen Brief oder dessen Inhalt vermisst, kann einen kostenlosen Nachforschungsauftrag in jeder Postfiliale stellen oder sich auch erst einmal telefonisch unter der Servicerufnummer 0180 2 3333 (6 Cent pro Gespräch aus dem Festnetz) informieren. In der Regel muss der Absender aktiv werden, aber auch Empfänger können sich an die Post wenden. „Wir sehen das nicht so eng“, sagt der Postsprecher.

Bei Briefen, die ins Ausland geschickt worden sind, kann man die Nachforschung auch im Internet beantragen. Die beteiligten Post-Dienstleister suchen dann jeweils in ihrem Land nach Spuren, erklärt Thomeczik. „Das kann bis zu sieben Wochen dauern, aber es wird ein Ergebnis mitgeteilt.“

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