Ärzte, Therapien und Behandlungsfehler
Werde ich richtig therapiert? Wie kann ich vorgehen, wenn ich Zweifel an der Behandlung habe? Und kann ich den Arzt wechseln, wenn ich unzufrieden bin? Diese und andere Fragen beantworten drei Anwälte der Rechtsanwaltskammer Koblenz in der heutigen Telefonaktion.
Wer sich als Patient mehr in die eigene Behandlung einbringen will, ist mit der Situation meist überfordert. Wie kann er vorgehen, was kann er tun? Darf er Einsicht in seine Krankenakte verlangen?
Ein Beispiel: Will ein Patient gegen ärztlichen Rat die Klinik verlassen, so ist es Pflicht des Arztes, ihn von der Notwendigkeit des Krankenhausaufenthalts zu überzeugen. Doch der Arzt darf den Patienten nicht zwangsweise im Krankenhaus behalten. Meistens lassen sich die Krankenhäuser dann eine Absicherung unterschreiben.
Ein anderer Fall: Der Arzt muss eine besondere Fürsorgepflicht erfüllen, wenn es um die Gesundheit seiner Patienten geht. Dazu gehört auch, einen offensichtlich schwer kranken Patienten zu Hause aufzusuchen, falls es diesem unmöglich ist, zur Sprechstunde zu kommen. Erscheint der Arzt nicht zu einem zwingend erforderlichen Hausbesuch, kann ein Haftungsfall vorliegen und der Arzt bei Verschlechterung des Zustandes seines Patienten schadenersatzpflichtig gemacht werden.
Bei der morgigen Telefonaktion beantworten die drei Rechtsanwälte Felix Orlowski, Telefon: 0651/7199-194, Andreas Ammer, Telefon: 0651/7199-195 und Martin Spaetgens, Telefon: 0651/7199-196 heute zwischen 17 und 19 Uhr Fragen zum Thema. red