Ärztliches Attest notwendig

Kosten für Allergie-Bettzeug und spezielle Matratzen können in der Einkommensteuererklärung nicht ohne weiteres als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

München/Herne. (dpa/tmn) Die medizinische Notwendigkeit ihrer Anschaffung muss durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes, das vor dem Kauf erstellt wurde, nachgewiesen werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Verlag "Neue Wirtschafts-Briefe" in Herne hinweist. Eine bloße Empfehlung des Arztes reicht nicht aus (Az.. III B 178/06). Eine spezielle Bett-Ausstattung für Allergiker sei steuerlich nicht als "Heilmittel im engeren Sinn" einzustufen. Das treffe nur auf Brillen, Hörgeräte, Schuheinlagen und Rollstühle zu. Diese Gegenstände würden ohne besondere Nachweise als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. In dem Fall hatte ein Vater geklagt, der Allergiebetten und -kissen für seine unter schwerem Asthma leidende Frau und seine Tochter angeschafft hatte. Auch die Tochter sei wegen Asthma in ärztlicher Behandlung.

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