Aktien-Schenkung: Niedrige Börsenwerte ausnutzen

Berlin (dpa/tmn) · Wer Aktien verschenken will, sollte die Börsenkurse genau beobachten und die Schenkung zu einem günstigen Zeitpunkt ausführen. Denn als Übertragungswert gilt der niedrigste am Schenkungstag notierte Kurs - und das wirkt sich auf den Freibetrag aus.

Wer Wertpapiere verschenken möchte, sollte die Kurse gut im Auge behalten. „Hier gilt der niedrigste am Schenkungstag notierte Kurs als Übertragungswert“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Voraussetzung sei aber, dass die Papiere an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt oder im Freiverkehr zugelassen sind.

„Ein bisschen Recherchearbeit kann sich also lohnen“, erklärt Käding. Stürze ein Wert gerade ab, sei der Übertragungszeitpunkt günstig. Denn dann gingen die Aktien nur mit einem geringen Wert in die Berechnung ein. Die Folge: Es bleibt mehr vom zur Verfügung stehenden Freibetrag übrig.

Auch der Handelsplatz könne eine Rolle spielen, denn je nach Börse gibt es leicht unterschiedliche Kurse. „Das können sich Beschenkte oder auch Erben zunutze machen und den niedrigsten notierten Kurs melden“, sagt Käding. „Bei größeren Depots kann die Recherchearbeit dann zu ordentlichen Steuerersparnissen führen.“ Nach einem Erlass der Finanzbehörden der Länder darf dabei sogar mit dem niedrigeren Geldkurs statt dem höheren Briefkurs gerechnet werden.

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