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In Deutschland besteht die Pflicht zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden Dritter ab, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht worden sind.

 Jörg Hosp. Foto: privat

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Versichert sind vor allem der Eigentümer und Halter sowie der Fahrer. Letzteres gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gestohlen und widerrechtlich genutzt wurde. Um bei der Schadensregulierung Ärger zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten: Zahlen Sie immer pünktlich, denn Versäumnisse bei der Zahlung der Versicherungsprämien können teuer werden. Werden die erste Prämie oder die Folgeprämien verspätet bezahlt, droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Leistungen der eigenen Haftpflichtversicherung an den Unfallgegner haben zur Folge, dass sich die Versicherungsprämie erhöht. Bei geringen Schadenssummen ist es deshalb oft günstiger, wenn Sie den Schaden des Gegners selbst bezahlen oder dem Versicherer die Aufwendungen erstatten. Falls Sie das innerhalb von sechs Monaten tun, wird der Unfall nicht gezählt, und Sie behalten Ihren Schadensfreiheitsrabatt. Bei einem Unfall mit mehreren Kraftfahrzeugen haftet grundsätzlich jeder der Beteiligten. Zu beweisen, dass der Unfall auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden werden können, ist schwer zu erbringen. Die Folge: Der eigene Haftpflichtversicherer muss zumindest für einen Teil des gegnerischen Schadens eintreten, auch wenn Ihnen selbst kein Verschulden nachgewiesen werden kann - die Prämie steigt. Droht ein Gerichtsverfahren, trägt der Haftpflichtversicherer das gesamte Prozessrisiko und sämtliche damit verbundene Kosten. Daher ist es verständlich, wenn die Versicherung darüber entscheidet, ob der Schaden des Unfallgegners reguliert wird oder nicht. Ebenso entscheidet sie, welcher Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt wird. Werden Sie nach einem Unfall auf Schadenersatz verklagt, sollten Sie sofort Ihren Haftpflichtversicherer benachrichtigen und ihn zu den notwendigen Schritten auffordern. Sonst müssen Sie für die Mehrkosten unter Umständen selbst aufkommen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" text="www.rakko.de" class="more"%>. Autor: Rechtsanwalt Jörg Hosp, Rechtsanwaltskanzlei Hosp Frischbier, Wittlich.

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