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Gemäß der EU-Health-Claims-Verordnung ist seit Jahresbeginn eine gesundheitsbezogene Werbeaussage zu Fruchtzucker (Fruktose) erlaubt: "Der Verzehr von Lebensmitteln, die Fruktose enthalten, führt zu einem geringeren Glukoseanstieg im Blut im Vergleich zu Lebensmitteln, die Saccharose oder Glukose enthalten", so darf es heißen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht dies äußerst kritisch.

 Susanne Umbach, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale. Foto: privat

Susanne Umbach, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale. Foto: privat

Diese Aussage ist zwar nicht falsch, richtet aber den Blick einseitig auf den einzigen Vorteil dieses Zuckers und blendet erwiesene gesundheitliche Nachteile aus. Außerdem werden mit dieser Aussage keineswegs natürliche Lebensmittel wie Obst oder Gemüse beworben, sondern Produkte, denen dieser Zucker in einer bestimmten Menge zugesetzt wird. Es ist zu befürchten, dass Hersteller künftig noch mehr Fruktose in Getränken, Süßwaren und Fertigprodukten einsetzen und ihnen mit dem Werbeslogan ein Gesundheitsimage verpassen. Bei zu viel Fruktose drohen aber Unverträglichkeitsreaktionen, Blähungen und Durchfall. Auch das Risiko einer Gichterkrankung ist erhöht. Vor allem aber kann Fruktose negative Auswirkungen auf Blutfettwerte haben sowie zu Gewichtszunahme und Leberverfettung führen. Der Zweck der EU-Health-Claims-Verordnung, Verbraucher vor unsinnigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zu schützen, wird zunehmend ins Gegenteil verkehrt. Fruchtzucker ist gut, solange wir ihn im natürlichen Verbund aus Früchten oder Gemüse aufnehmen. Dann ist eine Überversorgung nahezu ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund, dass von fast fünftausend von der Industrie beantragten gesundheitsbezogenen Werbeaussagen bisher nur knapp fünf Prozent erlaubt sind, ist für die Verbraucherzentrale nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Aussage eine Zulassung erreicht hat. Verbraucher, vor allem Diabetiker, sollten sich nicht von dieser gesund klingenden Werbeaussage verführen lassen.