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Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber sogar vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind.

 Bernhard AndreFoto: privat

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Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert über Fugen und Ritzen in der Gebäudehülle bewerkstelligen. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein. Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein sogenannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Dabei wird ein großer Ventilator in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche Öffnungen in der Gebäudehülle geschlossen wurden, wird ein leichter Unterdruck erzeugt und gleichzeitig die nachströmende Luftmenge gemessen. Gleichzeitig kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche gehen und die undichten Stellen nachbessern. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird und alle Handwerker darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle. Unabhängige Hilfe bei allen Fragen zum baulichen Wärmeschutz bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale. Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf www.volksfreund.de/kolumne

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