ALLES recht

Jeder kann in Schulden geraten. Oft geht das schneller als man denkt.

Etwa sechs Millionen Privatpersonen in Deutschland sind überschuldet. Eine Möglichkeit, die Schulden wieder loszuwerden, kann das 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren sein. Der erste Schritt hin zu einer Entschuldung ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Schuldnerberatungsstellen unterstützen beim Einigungsversuch. Für die Beratung beim Anwalt können Betroffene beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Jedoch ist bei Angeboten von privaten Schuldnerberatungsstellen und Vereinen Vorsicht geboten, denn diese kosten oft viel Geld und zeigen wenig Wirkung. Gelingt eine Einigung mit den Gläubigern nicht, wird ein Insolvenzantrag gestellt und ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eröffnet. Wenn das Einkommen des Schuldners über einer bestimmten Grenze liegt, muss während des sechsjährigen Insolvenzverfahrens der so genannte pfändbare Anteil des Einkommens abbezahlt werden. Der pfändbare Anteil hängt vor allem von der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen ab. Ein Beispiel: Das Existenzminimum für einen Alleinstehenden liegt bei 990 Euro. Wer mehr verdient, muss während des Insolvenzverfahrens Abzüge von 70 Prozent hinnehmen. Ist Vermögen wie Lebensversicherungen, PKW oder Sparguthaben vorhanden, muss dieses versilbert werden. Den Erlös verteilt der Insolvenzverwalter an die Gläubiger. Letztlich ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefon 0261/3033555.Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf <%LINK auto="true" href="http://www.volksfreund.de/kolumne" class="more" text="www.volksfreund.de/kolumne"%>

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