ALLES Recht

Der Anteil der privaten Nutzer, die im Internet einkaufen, steigt. Doch die Freude über den sorglosen Online-Einkauf kann sich schnell trüben.

Der Käufer kann die Ware weder ausprobieren, noch kann er sich beraten lassen. Zudem wird die Ware meist erst bezahlt und dann verschickt. Seriöse Verkäufer bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an - Vorauskasse, Nachnahme über Lastschrifteinzug, Kreditkartenzahlung oder Online-Bezahlsystem. Vorkasse sollte man nur akzeptieren, wenn man den Shop kennt. Wer sichergehen will, ist gut beraten, im Impressum zu überprüfen, ob es die angegebene Adresse und eine Festnetznummer gibt. Sinnvoll ist ein Anruf. Aufpassen sollte der Käufer bei Schnäppchenpreisen. Hinter günstigen Preisen verstecken sich oftmals Betrüger. Hat der Kunde den Verdacht, Hehlerware oder Fälschungen gekauft zu haben, sollte er umgehend einen Anwalt aufsuchen. Der Ankauf von gestohlener Ware kann auch für den Kunden strafbar sein. Neuware, die ein Privatkäufer von einem Internethändler gekauft hat, kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Er muss das "Kleingedruckte" beachten und sich an die Regeln halten, wie die Retoure zu erfolgen hat. Wenn die im Internet bestellte Ware nach kurzer Zeit kaputt geht, hat der Käufer bei Neuware einen Gewährleistungsanspruch. Ist die Ware mangelhaft, muss der Verkäufer sie kostenlos austauschen oder reparieren. Die kaputte Ware muss also zum Verkäufer gesendet werden. Und hier fangen in der Praxis die Probleme an. Viele Verkäufer kann man nur telefonisch über eine teure Hotline erreichen. Zudem ist die Kostenfrage für die Rücksendung nicht geregelt und leider kommt es auch vor, dass der Shop nicht mehr existiert. Letztlich ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich.

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