ALLES was recht ist

Vorsicht bei der Beratung zum Erbrecht durch Banken: Immer öfter bieten Banken in den Bereichen Erbrechtsberatung und Testamentsvollstreckung ihre Dienste an. Wer sich dafür entscheidet, sollte bedenken, dass in die Beratung auch die Geschäftsinteressen des Geldinstituts einfließen können.

 Rechtsanwalt Jörg Hosp, Kanzlei Hosp Frischbier, Wittlich.Foto: privat

Rechtsanwalt Jörg Hosp, Kanzlei Hosp Frischbier, Wittlich.Foto: privat

Da Banken daran interessiert sein können, ihre Anlageprodukte bei den Kunden unterzubringen, können schwere Interessenkonflikte auftreten, die unter Umständen die Qualität der Beratung beeinträchtigen. Das Erbrecht ist komplex. Deshalb können vielfältige juristische Probleme auftreten. Eine unabhängige Beratung durch einen auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt schließt diese Gefahr jedoch aus - Ratschläge eines Rechtsanwalts dürfen in keiner Weise mit der Vermarktung von Geldgeschäften zusammenhängen. Bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers ist höchste Sorgfalt geboten. Es sollte sich um eine Person handeln, die das volle Vertrauen des Erblassers hat und die durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich in der Lage ist, kompetent die Verhandlungen mit den Erben zu führen. Der Testamentsvollstrecker handelt selbstständig und ist nicht an Weisungen der Erben gebunden. Ordnet der Erblasser ein Mitspracherecht der Erben nicht ausdrücklich an, können diese lediglich Wünsche äußern. Bestimmt man ein Kreditinstitut als Testamentsvollstrecker, entscheidet nicht der Erblasser, sondern die Bank, welche Person tatsächlich die Aufgaben der Testamentsvollstreckung übernimmt. Wie auch der Bundesgerichtshof betont, soll der Testamentsvollstrecker stets als fremdnütziger Treuhänder auftreten. Doch welche Bank würde das von ihr zu verwaltende Vermögen bei einer anderen Bank zu besseren Konditionen anlegen? Kontakte zu Anwälten, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, vermittelt auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de

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