Anspruch ist gesetzlich verankert

Junge Mütter haben künftig bessere Chancen, ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gab am Dienstag einer Mutter recht, die insgesamt dreimal Teilzeit beantragt hatte (Az.

9 AZR 461/11). In dem Fall ging es um die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach eine Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf verkürzte Wochenarbeitsstunden hat, auch wenn das Unternehmen nicht damit einverstanden ist. Die Personalreferentin in einem Beratungsunternehmen hatte angeführt, dass die ersten Vereinbarungen zur Teilzeit einvernehmlich getroffen wurden. Diese seien nicht auf den grundsätzlichen Anspruch auf Elternteilzeit anzurechnen, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Nun müsse in einem sogenannten Entgeltprozess entschieden werden, ob ihr das Gehalt nachträglich ausgezahlt werde.Mehr dazu im Internet aufbundesarbeitsgericht.de

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