Arbeitsrecht für Grenzgänger

Von den rund 40 000 Grenzgängern nach Luxemburg leben zirka 30 000 in der Region Trier. Diese unterliegen dem luxemburgischen Arbeitsrecht. In unserer heutigen Telefonaktion bekommen alle Pendler Infos und Rat.

 Stephan Wonnebauer, Telefon 0651-7199-194

Stephan Wonnebauer, Telefon 0651-7199-194

Foto: (g_mehrw
 Rüdiger Sailer, Telefon0651-7199-195

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 Joram Moyal, Telefon0651-7199-196

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Da der Luxemburger Code du Travail französischen Ursprungs ist, gibt es viele Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht. Grenzgänger unterliegen hier oft Missverständnissen oder kennen die Regelungen nicht. Beispielsweise gibt es in Luxemburg keine Kündigungsschutzklage. Vielmehr wird um Schadenersatz gestritten. Es gibt auch keine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit. Vielmehr werden Klagen vor dem Friedensgericht in einer Abteilung für Arbeitsrecht bearbeitet. Weitere Probleme entstehen, wenn der Grenzgänger arbeitslos und das deutsche Arbeitsamt zuständig wird. Der Deutsche Anwaltverein Luxemburg wurde im Mai von sechzehn luxemburgischen, französischen und deutschen Anwälten gegründet. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Luxemburger Recht auch über die Grenzen zu vermitteln und zu dessen Verständnis beizutragen. Ihre Fragen werden heute von 17 bis 19 Uhr beantwortet von Stephan Wonnebauer, Kanzlei Wonnebauer, Trier und Wasserbillig, Telefon 0651-7199-194, Rüdiger Sailer, Kanzlei Kaufhold und Reveillaud, Luxemburg, Telefon 0651-7199-195, und Joram Moyal, Kanzlei MMS Avocats, Telefon 0651-7199-196. red

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