Auch als Rentner kann man ein Nebengewerbe betreiben

Wie kann ich mich mit einem Geschäft in Luxemburg selbstständig machen? Gibt es finanzielle Unterstützung für eine Existenzgründung im Nebenerwerb? Diese Tipps gibt’s für Existenzgründer.

Darf ich als Rentner auch ein Nebengewerbe anmelden?Raimund Fisch, Industrie- und Handelskammer Trier: Grundsätzlich ja. Nur beim Einkommen gibt es eine Grenze. Bis zum Alter von 65 Jahren liegt die maximale Zuverdienstgrenze bei 450 Euro, nach Vollendung des 65. Lebensjahrs können Sie so viel verdienen wie sie möchten, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.Wo muss ich das Gewerbe anmelden?Raimund Fisch: Bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeinde sowie bei der HWK und IHK.Wie kann ich mich in Luxemburg selbstständig machen?Tom Baumert, Handelskammer Luxemburg:Erst müssen Sie eine Niederlassungsgenehmigung beim luxemburgischen Wirtschaftsministerium für 24 Euro beantragen. Wichtig ist, dass man die notwendige Qualifikation, entweder dreijährige Berufserfahrung oder ein Schuldiplom, vorweisen kann. Auch müssen Sie administrative Dokumente, wie ein Führungszeugnis oder den Ausweis, vorlegen. Dann gründen Sie ein Unternehmen als Einzelunternehmen oder als Kapitalgesellschaft und lassen dieses ins Handelsregister eintragen. Auch müssen Sie sich bei der Sozialversicherung als Selbstständiger einschreiben. Ich, 18, bin nach einer Ausbildung zur Kosmetikerin arbeitslos und plane eine neue Ausbildung. Nebenbei möchte ich mir als Kosmetikerin Geld verdienen. Wie gehe ich vor?Vera Meyer, Handwerkskammer Trier: Als Kosmetikerin gibt es keine Meisterpflicht. Sie können ein Gewerbe anmelden und sich in die Handwerksrolle eintragen lassen, dann können Sie starten. Beachten müssen Sie, dass die Räume die Voraussetzungen für ein Kosmetikstudio erfüllen und gewerblich genutzt werden können. Bedenken Sie die Renten-, Kranken- und Betriebshaftpflichtversicherung und dass Sie, falls Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten, diese über Ihre Gewerbeanmeldung informieren. Sie dürfen als Leistungsbezieher maximal 165 Euro verdienen und unter 15 Wochenstunden arbeiten. Ich bin berufstätig und möchte mich als Masseurin im Nebenerwerb selbstständig machen. Gibt es finanzielle Unterstützung für Gründungen im Nebenerwerb?Raimund Fisch: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unterrichten und ein Gewerbe anmelden. Dann müssen Sie Ihre Krankenkasse und das Finanzamt kontaktieren. Auch im Nebenerwerb müssen Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung machen und den Gewinn in der Steuererklärung angeben. Finanzielle Unterstützung gibt es für die Existenzgründung im Nebenerwerb über ein Darlehensprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). katAlle drei Einrichtungen beraten Existenzgründer kostenfrei.

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