Ausgaben für dualen Studiengang mindern Steuerlast

Berlin (dpa/tmn) · Ein duales Studium bietet viele Vorteile. Arbeiten und parallel studieren ist für viele reizvoll. Dabei können aber auch hohe Kosten entstehen. Hierbei lohnt sich zu wissen, welche Kosten steuerlich absetzbar sind.

Kosten, die bei einem dualen Studiengang entstehen, können als Werbungskosten steuermindernd abgesetzt werden. „Da in der Praxisphase mitunter auch höhere Einnahmen erzielt werden, ist es wichtig zu wissen, wie welche Kosten abzusetzen sind, damit am Ende nicht zu viel ans Finanzamt abgeführt wird“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Fahrten zum Unternehmen zählen als Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte und können mit 30 Cent je Entfernungskilometer abgesetzt werden. Alternativ könnten hier auch die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel bis zu einem Maximalbetrag von 4500 Euro im Jahr geltend gemacht werden. „Die Fahrten zur Hochschule hingegen werden nach Reisekostengrundsätzen in der Steuererklärung geltend gemacht“, erklärt Käding. „Das heißt, es werden je gefahrenem Kilometer 30 Cent abgerechnet oder die tatsächlichen Kosten ohne Begrenzung der Höhe nach.“

Geltend gemacht werden könnten auch Verpflegungsmehraufwendungen. Bei einer Abwesenheit von zu Hause von mindestens acht Stunden dürften täglich 6 Euro pauschal als Werbungskosten angesetzt werden. „Das gilt allerdings nur für einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal drei Monaten.“ Nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen, weil beispielsweise wieder eine Praxisphase im Unternehmen anstand, beginnt die Dreimonatsfrist jedoch erneut zu laufen.

Auch Übernachtungskosten können angesetzt werden, wenn sie anfallen, weil sich die Hochschule an einem anderen Ort befindet. Weitere Werbungskosten könnten Fachliteratur, Semestertickets, Bürobedarf, PC oder Laptop sein.

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