Aussage "Ich mach’s" ersetzt keine SBV-Wahl

Stuttgart/Berlin · Stuttgart/Berlin (dpa) Der Schwerbehindertenvertreter (SBV) in einem Betrieb muss über eine ordnungsgemäße Wahl bestimmt werden. Es reicht nicht aus, wenn der einzige Kandidat mit der Aussage "Ich mach’s" das vorgegebene Verfahren abkürzen will.

Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 10 TaBV 2/16), auf die der Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht (Ausgabe 2/2017) der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht hinweist. Im verhandelten Fall wollte ein Mitarbeiter durch das Gericht feststellen lassen, dass er zum Schwerbehindertenvertreter gewählt worden ist.
Einen Schwerbehindertenvertreter muss es immer dann geben, wenn mindestens fünf Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur vorübergehend in dem Betrieb arbeiten. Das war bei dem Arbeitgeber der Fall. Für die Wahl gab es nur einen Kandidaten, der erklärte "Ich mach's". Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat waren der Auffassung, dass eine Wahl nicht stattgefunden habe - und bekamen recht.

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