Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte 2011

Koblenz · Für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, gibt es eine Vereinfachungsregelung im Hinblick auf die erstmalig benötigte Lohnsteuerkarte. Danach reicht es laut Mitteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt, und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen.

Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg. Der Auszubildende erspart sich dadurch den Weg zum Finanzamt, das ihm ansonsten eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen würde. red

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