Beschäftigung Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert

Trier · () Wer bisher Arbeitslosengeld bezog, muss sich keine Sorgen machen, dass sein Anspruch in der aktuellen Corona-Krisensituation erlischt. In einem neu verabschiedeten Sozialschutzpaket hat die Bundesregierung eine automatische Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen.

Betroffene müssen nichts weiter unternehmen. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Trier hin.

Mit Inkrafttreten der neuen Sozialschutz-Gesetzgebung wird demnach die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes um drei weitere Monate verlängert. Die Regelung gilt für alle diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Für Personen, auf die die Gesetzesänderung zutrifft, wird die Zahlung automatisch verlängert. „Unsere Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Trier und der regionalen Jobcenter müssen von sich aus nichts weiter veranlassen“, erklärt Heribert Wilhelmi, der Chef der Trierer Arbeitsagentur, die automatische Verlängerung. „Wer nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch hat, erhält ein Weiterbewilligungsschreiben und muss sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden“.

Auch diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen laut Arbeitsagentur nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.

Bei Fragen ist die Agentur für Arbeit Trier von Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr unter der Service-Rufnummer 0651-205-1111 zu erreichen.

Informationen und Online-Services stehen unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung.

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