Kolumne Grenzgänger Basisversicherung absetzbar

Grenzgänger können unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Luxemburger Steuererklärung auch Versicherungen geltend machen. Grundsätzlich werden hier Höchstbeträge angesetzt von 672 Euro pro Haushaltsmitglied.

 Flagge Luxemburg

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Foto: TV

Der Höchstbetrag ist meist schnell erreicht.

Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine Besonderheit. Freiwillig in ein Kranken- oder Rentensystem eingezahlte Beträge können in voller Höhe abgesetzt werden. Grundsätzlich versteht man darunter die freiwillig weitergezahlten Beiträge in die Luxemburger Rentenkasse. Auch ausländische Kassen zählen dazu, etwa die Deutsche Rentenversicherung.

In einem Anfechtungsverfahren wurde erreicht, dass auch Beiträge zu deutschen Versorgungswerken in voller Höhe anerkannt wurden. Freiberufler wie Ärzte oder Ingenieure zahlen in Versorgungswerke ein statt in die Deutsche Rentenversicherung. Wechseln Sie nach Luxemburg und werden Grenzgänger, zahlen sie oftmals die Beiträge freiwillig weiter ein. Es stellte sich die Frage, wie diese Beiträge in Luxemburg steuerlich zu behandeln sind. Ausdrückliche Regeln hierzu gab es bislang nicht. Folgt man der gesetzlichen Logik, entsprechen die Beiträge an Versorgungswerke den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen. Dies erkannte die Finanzverwaltung an.

Gleiches dürfte auch für Beiträge gelten, die an private Krankenversicherungen freiwillig weitergezahlt werden.

In einem Besteuerungsverfahren wurde erreicht, dass auch die Beiträge, die der Basisversicherung entsprechen, steuerlich in voller Höhe anerkannt wurden, im konkreten Fall rund 3000 Euro. Basisversicherung nennt man die Beiträge an die private Krankenversicherung, die den gesetzlichen Leistungen entsprechen. Allerdings gibt es auch luxemburgische Finanzämter, die dies nicht so sehen. Eine offizielle Klärung steht noch aus.

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des DAV

Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg (DAV) wenden, www.dav.lu

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