Behindertenparkplatz dulden
Behinderte sind besonders zu berücksichtigen: Deshalb müssen es Anwohner auch dulden, wenn die Kommune einen Parkplatz zugunsten von Menschen mit Handicaps ausweist. Dies haben die Gerichte so entschieden.
Ein Anwohner muss einen Behindertenparkplatz grundsätzlich dulden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies auch, wenn der Nachbar Probleme hat, seine eigenen Fahrzeuge abzustellen. Unerheblich sei auch, ob der behinderte Fahrzeughalter sein eigenes Grundstück als Stellplatz nutzen könnte (Az.: 6 K 569/13.KO).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Anwohners ab. Er hat sich dagegen gewandt, dass die Gemeinde zugunsten seines Nachbarn einen Behindertenparkplatz ausgewiesen hatte. Er machte geltend, dadurch werde er in seinen Möglichkeiten, Fahrzeuge abzustellen, erheblich eingeschränkt. Vor allem sei der Parkplatz nicht notwendig, da der Nachbar über genügend eigene Stellplätze verfüge.
Das Verwaltungsgericht ließ sich davon nicht überzeugen. Denn niemand habe Anspruch darauf, unmittelbar in der Nähe des eigenen Grundstücks parken zu können. Vielmehr sei es Sache der Gemeinde zu entscheiden, ob ein Behindertenparkplatz notwendig sei, auch wenn so das Parken der übrigen Anwohner eingeschränkt würde.