Bei Ferienjob auch Kindergeldanspruch im Auge behalten

Berlin (dpa/tmn) · Viele Schüler und Studenten nutzen die Ferien, um etwas Geld zu verdienen. Dabei sollten sie aber zusammen mit ihren Eltern prüfen, ob durch den Ferienjob nicht der Kindergeldanspruch gefährdet wird.

Dabei komme es nicht auf die Höhe des Einkommens an, sondern auf dem Umfang der Arbeit, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Tätigkeiten außerhalb der Ausbildung dürften nicht mehr als 20 Stunden regelmäßige Wochenarbeitszeit betragen, erklärt der NVL. Andernfalls gehe der Kindergeldanspruch verloren. Für zwei Monate dürfe diese Grenze jedoch überschritten werden, etwa in den Ferien. Bedingung: Die 20-Stunden-Grenze müsse im Jahresdurchschnitt eingehalten werden.

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