Unwetter Arbeitsagentur hilft Unwetteropfern

Trier · Kurzarbeitergeld für den Krisenfall: Was Betroffene und ihre Arbeitgeber jetzt wissen müssen.

() Die Hochwasserkatastrophe hat viele Menschenleben gefordert, Häuser zerstört und immense Schäden verursacht. Auch Dienststellen der Agentur für Arbeit in der Region Trier sind betroffen. Dennoch sind die Beschäftigten telefonisch für alle bekannten Anliegen erreichbar. Die finanziellen Leistungen sind sichergestellt und werden ohne Einschränkungen ausgezahlt. Betroffene erreichen die Agentur für Arbeit unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-45555-00. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800-4555-20 zur Verfügung.

Für Arbeitsausfälle bei Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden, informiert die Arbeitsagentur Trier. Das gilt für Beschäftigte sowie Auszubildende.

Hochwasser und die resultierenden Schäden sind laut Gesetz ein unabwendbares Ereignis, das zu Arbeitsausfällen führen kann. Betroffene Betriebe können dann schnell und unkompliziert bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur den Arbeitsausfall anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen, teilt die Behörde mit.

Die Anzeige muss unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses erstattet werden. Sie kann auch elektronisch über die App „Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden“ (Google Playstore oder App Store) oder online über www.arbeitsagentur.de übermittelt werden. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen.

Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.

Neben der bundesweit kostenfreien Servicenummer 0800-4 5555-20 stehen weitere Infos auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung).

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