Benimm Dich

Man braucht sich als Eingeladener nur in die Rolle der Gastgebenden hineinzuversetzen, um einerseits nachempfinden zu können, wie wichtig eine möglichst genaue Gästeplanung für ein Fest ist, und andererseits zu spüren, wie sich jemand fühlt, der eingeladen hat und auf die Reaktion der Gäste wartet. Es ist daher ein Gebot der Höflichkeit und der Achtung, eine Einladung zu beantworten - und zwar spätestens bis zu dem angegebenen Termin.

Fehlt ein solches Datum, sollte man so schnell wie möglich reagieren, um den Gastgebern die Planung zu erleichtern. Auf keinen Fall sollte man die Gastgeber in die Verlegenheit bringen, nachfragen zu müssen. Ein "Vielleicht" oder "Eventuell" darf niemals im Raum stehen bleiben. Bitten Sie eventuell um eine Verlängerung der Antwortfrist, falls Sie erst danach eine definitive Entscheidung fällen können. Bei einer persönlichen Geburtstagseinladung wird es selbstverständlich sein, sich zunächst für die Einladung zu bedanken und die darüber empfundene Freude auszusprechen - egal, ob man die Einladung annimmt oder nicht. Wer absagen muss, sollte dies begründen und vor allem Bedauern über die Verhinderung ausdrücken. Falls man dennoch - unvorhergesehen - kurzfristig absagen muss, nachdem vorher eine Zusage gegeben wurde, dann muss es triftige Gründe geben, um den Gastgeber nicht doch noch zu verletzen. Falls man ganz plötzlich verhindert ist und ohne Vorankündigung nicht kommen kann, sollte man sich in aller Form - am ehesten mit einem handgeschriebenen Brief - und vielleicht mit einem Blumenstrauß und gegebenenfalls mit einer Gegeneinladung dafür entschuldigen. Aus Salka Schwarz: "Renaissance der Höflichkeit. Fragen zur Etikette im 21. Jahrhundert". Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf www.volksfreund.de/kolumne

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