Betreuungskräfte richtig versichern und unterbringen

Berlin · Berlin (dpa) Kann sich jemand nicht mehr so gut selbst versorgen, stellt sich die Frage, wer sich kümmert. Immer mehr Familien beschäftigen über Agenturen eine private Kraft aus Osteuropa, die mit im Haushalt wohnt.

Sie muss in einem eigenen möblierten Zimmer - möglichst mit eigenem Bad - untergebracht werden, erklärt die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Heft test (Ausgabe 05/2017).
Das wichtigste Dokument für die Betreuungsperson sei die "A1-Bescheinigung". Sie belegt, dass Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland fällig werden. Eine Kopie der Bescheinigung sollte man im Haus haben. Fährt die Betreuungskraft das Auto der Familie, muss die KFZ-Haftpflichtversicherung angepasst werden.

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