Betriebskosten bei der Steuer geltend machen

Berlin · Berlin (dpa) Betriebskosten helfen Mietern, Steuern zu sparen. Denn ein Teil der Ausgaben wird vom Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen beziehungsweise Handwerkerleistungen anerkannt, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Geltend gemacht werden können die Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung oder Winterdienst. Auch Wartungsarbeiten am Aufzug, an Heiz- und Warmwassergeräten, Elektroanlagen, Feuerlöschern, Kosten für den Schornsteinfeger oder die Dachrinnenreinigung können die Steuerschuld verringern.
Steuerlich berücksichtigt werden 20 Prozent der Arbeitskosten, aber keine Materialkosten. Muss ein Mieter laut Betriebskostenabrechnung 200 Euro Hausmeisterkosten zahlen, wird seine Steuerschuld um 40 Euro reduziert.
Wichtig: Akzeptiert das Finanzamt die der Steuererklärung beigefügte Betriebskostenabrechnung nicht, muss der Vermieter für den Mieter eine differenzierte Abrechnung ausstellen. Kosten dürfen Mietern nicht entstehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort