Betriebskostenabrechnung bis Silvesterabend möglich

Hamburg · Hamburg (dpa) Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres können auch am Silvestertag noch zugestellt werden. Fristgemäß ist die Zustellung auch dann, wenn das entsprechende Schreiben bis 18 Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen wird.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 316 S 77/16), über das die Zeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht des Deutschen Mieterbundes berichtet.
In dem Fall stritt sich eine ehemalige Mieterin mit ihrem Vermieter um die Rückzahlung der Kaution und die Nachzahlung von Betriebskosten. Die betreffende Betriebskostenabrechnung wurde nachweislich am 31. Dezember um 17.34 Uhr in den Briefkasten der Mieterin eingeworfen. Umstritten war unter anderem, ob der Einwurf zu spät war.
Nein, sagte zumindest das Landgericht. Briefe und Pakete werden durch die Post und andere Dienstleister nicht mehr nur vormittags zugestellt, sondern an Werktagen und Sonnabenden zwischen 8 Uhr und 18 Uhr. Daher müssten Mieter damit rechnen, dass in diesem Zeitraum die Betriebskostenabrechnung in ihrem Briefkasten landet.
Auch wenn am 31. Dezember im Einzelfall abweichende Arbeits- oder Öffnungszeiten gelten, handele es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag. Die zeitliche Grenze am Silvestertag auf 14 Uhr oder 15 Uhr vorzuverlegen, erschien dem Gericht daher nicht zeitgemäß.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort