Blendet die Solaranlage, müssen Nutzer nachbessern

Düsseldorf · Nachbar darf durch die Kollektoren nicht gestört sein.

Düsseldorf (dpa) Blendet eine Solaranlage den Nachbarn, muss dieser das nicht hinnehmen. Bei der Entscheidung über diese Frage kommt es nicht so sehr darauf an, ob eine Photovoltaikanlage ortsüblich ist, berichtet die Zeitschrift NJW-Spezial unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-9 U 35/17). Entscheidend ist die tatsächlich von der Anlage ausgehende Blendwirkung.
In dem verhandelten Fall hatte ein Eigentümer auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage installiert. Das Dach des Hauses war allerdings ungewöhnlich stark geneigt. Die Folge: Auf dem Nachbargrundstück kam es zu erheblichen Blendwirkungen. Der Nachbar musste nicht nur seine zur Solaranlage gerichteten Fenster vollständig verschatten, sondern er konnte auch seine Terrasse teilweise nicht mehr benutzen. Der Eigentümer hielt dagegen: Seine Anlage sei ortsüblich.
Dem folgte das Gericht nicht: Die Beeinträchtigungen seien von einem Sachverständigen klar festgestellt worden. Der Einwand, die Anlage sei ortsüblich, greife hier nicht. Denn in diesem konkreten Fall komme es auf die erhebliche Blendwirkung an. Der Eigentümer müsse also durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass der Nachbar durch seine Anlage nicht mehr derartig geblendet werde.

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